Erschließungsträgerschaft
Eine perfekte Lösung, § 11 Abs. 1 BauGb
Wir erschließen Ihr neues Baugebiet und rechnen die Erschließungskosten mit den Grundstückseigentümern direkt ab. Alle „Hürden“ des Erschließungsbeitragsrechts können damit mühelos übersprungen werden: kommunaler Eigenanteil entfällt, „Fremdanlieger“ müssen nicht herangezogen werden, alle auch nicht umlagefähige - Kosten werden umgelegt, keine kommunalen Beitragsbescheide, keine Widerspruchsbearbeitung. Die Zwischenfinanzierung belastet den kommunalen Haushalt nicht.
Nach einem Beschluss des Gemeinderats/Stadtrats erarbeitet BayernGrund mit Ihnen einen individuellen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB
- BayernGrund verpflichtet sich, die Erschließungsanlagen auf eigene Rechnung herzustellen
- Grundlage für die Abrechnung der Kosten sind Kostenerstattungsverträge
- BayernGrund übernimmt als Träger der Maßnahme die gesamte Steuerung und Koordination des Projekts
- Die Kommune behält dabei uneingeschränkt Ihr Gestaltungsrecht und die Entscheidungshoheit
- BayernGrund beauftragt in Abstimmung mit der Kommune ein leistungsfähiges Ingenieurbüro
- Sofern bereits ein Vertrag besteht, tritt BayernGrund in diesen ein
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen zusammen mit dem Ingenieurbüro, eine freihändige Vergabe der Bauaufträge ist möglich
- Wir beschaffen die erforderlichen Kreditmittel auf eigenen Namen bei der örtlichen Sparkasse oder Bank
- Alle anfallenden Zahlungen werden durch die BayernGrund bezahlt
- Als Bauherr stellen wir die Erschließungsanlagen her, nach Fertigstellung und mängelfreier Abnahme werden diese zusammen mit den Gewährleistungsansprüchen an die Kommune übergeben
- Unabhängig vom Erschließungsbeitragsrecht wird mit den privaten Grundstückseigentümern abgerechnet. Erwerber, die Grundstücke von der Kommune kaufen, zahlen die Erschließungskosten bei Kauf direkt an die BayernGrund
- Für unsere Dienstleistung erhalten wir ein individuell kalkuliertes, aufwandbezogenes Honorar
- Dienstleistungen darüber hinaus, wie z. B. Vermittlung oder Finanzierung von Grundstücken, bietet Ihre Sparkasse vor Ort an
Mit BayernGrund als Erschließungsträger können Baugebiete schnell und wirtschaftlich erschlossen werden. Die Interessen der Kommune und der Grundstückseigentümer können auch bei komplexen Fallgestaltungen in Einklang gebracht werden.
- Schnelle und wirtschaftliche Realisierung des Baugebietes
- Privatrechtliche Kostenerstattung mit den Eigentümern
- Flexible Auftragsvergabe
- BayernGrund bringt Erfahrung aus der über 40 jährigen Tätigkeit als Erschließungsträger ein
- Deutliche Entlastung der Verwaltung
- Entlastung des Haushaltes in der Planungs- und Bauphase
- Keine Anwendung des Erschließungsbeitragsrecht, demnach keine Bescheide und Widersprüche
- Kein kommunaler Eigenanteil und flexible Kostenverteilung bei Fremd- und Altanliegern
- Kostentransparenz
Unser Service
BayernGrund bietet umfangreichen Service für Sie. Unser Versprechen: