Erschließungsträgerschaft
Erschließungsträgerschaft
Aufgabe
Eine perfekte Lösung, § 11 Abs. 1 BauGb
Wir erschließen Ihr neues Baugebiet und rechnen die Erschließungskosten mit den Grundstückseigentümern direkt ab. Alle „Hürden“ des Erschließungsbeitragsrechts können damit mühelos übersprungen werden: kommunaler Eigenanteil entfällt, „Fremdanlieger“ müssen nicht herangezogen werden, alle auch nicht umlagefähige – Kosten werden umgelegt, keine kommunalen Beitragsbescheide, keine Widerspruchsbearbeitung. Die Zwischenfinanzierung belastet den kommunalen Haushalt nicht.
Ablauf
Nach einem Beschluss des Gemeinderats/Stadtrats erarbeitet BayernGrund mit Ihnen einen individuellen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB
- BayernGrund verpflichtet sich, die Erschließungsanlagen auf eigene Rechnung herzustellen
- Grundlage für die Abrechnung der Kosten sind Kostenerstattungsverträge
- BayernGrund übernimmt als Träger der Maßnahme die gesamte Steuerung und Koordination des Projekts
- Die Kommune behält dabei uneingeschränkt Ihr Gestaltungsrecht und die Entscheidungshoheit
- BayernGrund beauftragt in Abstimmung mit der Kommune ein leistungsfähiges Ingenieurbüro
- Sofern bereits ein Vertrag besteht, tritt BayernGrund in diesen ein
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgen zusammen mit dem Ingenieurbüro, eine freihändige Vergabe der Bauaufträge ist möglich
- Wir beschaffen die erforderlichen Kreditmittel auf eigenen Namen bei der örtlichen Sparkasse oder Bank
- Alle anfallenden Zahlungen werden durch die BayernGrund bezahlt
- Als Bauherr stellen wir die Erschließungsanlagen her, nach Fertigstellung und mängelfreier Abnahme werden diese zusammen mit den Gewährleistungsansprüchen an die Kommune übergeben
- Unabhängig vom Erschließungsbeitragsrecht wird mit den privaten Grundstückseigentümern abgerechnet. Erwerber, die Grundstücke von der Kommune kaufen, zahlen die Erschließungskosten bei Kauf direkt an die BayernGrund
- Für unsere Dienstleistung erhalten wir ein individuell kalkuliertes, aufwandbezogenes Honorar
- Dienstleistungen darüber hinaus, wie z. B. Vermittlung oder Finanzierung von Grundstücken, bietet Ihre Sparkasse vor Ort an
Vorteile
Mit BayernGrund als Erschließungsträger können Baugebiete schnell und wirtschaftlich erschlossen werden. Die Interessen der Kommune und der Grundstückseigentümer können auch bei komplexen Fallgestaltungen in Einklang gebracht werden.
- Schnelle und wirtschaftliche Realisierung des Baugebietes
- Privatrechtliche Kostenerstattung mit den Eigentümern
- Flexible Auftragsvergabe
- BayernGrund bringt Erfahrung aus der über 40 jährigen Tätigkeit als Erschließungsträger ein
- Deutliche Entlastung der Verwaltung
- Entlastung des Haushaltes in der Planungs- und Bauphase
- Keine Anwendung des Erschließungsbeitragsrecht, demnach keine Bescheide und Widersprüche
- Kein kommunaler Eigenanteil und flexible Kostenverteilung bei Fremd- und Altanliegern
- Kostentransparenz
Unser Service
BayernGrund bietet umfangreichen Service für Sie. Unser Versprechen:

SERIOSITÄT & SICHERHEIT
Durch den kommunalnahen Gesellschafterhintergrund & der engen Einbindung in die S-Finanzgruppe.

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG
Über 40 Jahre Erfahrung mit Hoch- und Tiefbauprojekten bei mehr als 1.100 Kommunen.

ALLES AUS EINER HAND
Ein interdisziplinäres Team begleitet Ihr Projekt – von A wie Architekt bis Z wie Zahlungsverkehr.

KOMPETENZ
Über 40 qualifizierte Mitarbeitende und ein starkes Netzwerk zusätzlicher Fachleute stehen bereit.

TRANSPARENZ
Individuelle Vertragsgestaltung – die Inhalte sind frühzeitig und klar nachvollziehbar.

BESSERE KONTROLLE
Gerade bei Einzelprojekten bringt ein externer Partner zusätzliche Sicherheit für Kommune & Verwaltung.

IHRE ENTSCHEIDUNGSHOHEIT
Qualität und Quantität bleiben bei Ihnen – wir setzen Ihre Vorgaben um, ohne Eigeninteresse.

PROJEKTORIENTIERTE LAUFZEIT
Unsere Leistungen richten sich nach Ihrem Bedarf – zeitlich flexibel und projektgerecht abrechenbar.

MAßGESCHNEIDERTES ANGEBOT
Nur was Sie wirklich brauchen – individuell auf den Bedarf Ihrer Kommune abgestimmt.

Rechtssichere Verträge
Unsere Verträge sind abgestimmt mit den bayerischen Staatsministerien und den kommunalen Spitzenverbänden.

Beste Bonität
Durch unseren Gesellschafterhintergrund und der engen Verbindung mit der Sparkassengruppe genießen wir ein hohes Ansehen bei den Finanzierungen.

Kostenvorteil Kommune
Durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Erschließungsträgerschaft generieren Sie für Ihre Kommune echte Kostenvorteile.

Bayerngrund erschließt im eigenen Namen
Als „echter“ Erschließungsträger erfolgen alle Vergaben und Zahlungsanweisungen auf unseren Namen.

Mit kommunalen Spitzenverbänden
Durch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in unserem Fachbeirat sind wir immer am Puls der Zeit.

Der Bestseller
Gut 300 durchgeführte Erschließungsträgerschaften im ganzen Freistaat sprechen für sich.

§ 11 BauGB
Der Gesetzgeber öffnet Ihnen die Türen für unsere Beauftragung.

Umfangreiche Praxiserfahrung
Durch über 40 Jahre Projektbegleitung in Bayern können wir auf einen großen Fundus an Erfahrungswerten zurückgreifen. Nutzen Sie diesen Schatz.
Ihre Berater
Unsere Repräsentanten beraten Sie sehr gerne persönlich und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.

Thomas Mörl
Abteilungsleiter Akquisition & Marketing,
Repräsentant für Schwaben & Mittelfranken
Tel.: 089/12 41 471-22
Mobil: 0171/22 904 19

Markus Hofmann
Repräsentant
für Oberpfalz & Niederbayern
Tel.: 0911/14 691-306
Mobil: 0151/29 607 463

Elisabeth Peußner
Repräsentantin
für Oberbayern
Tel.: 089/12 41 471-13
Mobil: 0151/55 666 457

Matthias Henfling
Repräsentant (im Auftrag)
für Oberfranken & Unterfranken
Tel.: 089/12 41 471-17
Mobil: 0151/72 713 445

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