Erschließungsträgerschaft

Erschließungsträgerschaft

Aufgabe

Eine perfekte Lösung, § 11 Abs. 1 BauGb

Wir erschließen Ihr neues Baugebiet und rechnen die Erschließungskosten mit den Grundstückseigentümern direkt ab. Alle „Hürden“ des Erschließungsbeitragsrechts können damit mühelos übersprungen werden: kommunaler Eigenanteil entfällt, „Fremdanlieger“ müssen nicht herangezogen werden, alle auch nicht umlagefähige – Kosten werden umgelegt, keine kommunalen Beitragsbescheide, keine Widerspruchsbearbeitung. Die Zwischenfinanzierung belastet den kommunalen Haushalt nicht.

Ablauf

Nach einem Beschluss des Gemeinderats/Stadtrats erarbeitet BayernGrund mit Ihnen einen individuellen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB

Vorteile

Mit BayernGrund als Erschließungsträger können Baugebiete schnell und wirtschaftlich erschlossen werden. Die Interessen der Kommune und der Grundstückseigentümer können auch bei komplexen Fallgestaltungen in Einklang gebracht werden.

Unser Service

BayernGrund bietet umfangreichen Service für Sie. Unser Versprechen:

Seriosität & Sicherheit

SERIOSITÄT & SICHERHEIT

Durch den kommunalnahen Gesellschafterhintergrund & der engen Einbindung in die S-Finanzgruppe.

Langjährige Erfahrung

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG

Über 40 Jahre Erfahrung mit Hoch- und Tiefbauprojekten bei mehr als 1.100 Kommunen.

Alles aus einer Hand

ALLES AUS EINER HAND

Ein interdisziplinäres Team begleitet Ihr Projekt – von A wie Architekt bis Z wie Zahlungsverkehr.

Kompetenz

KOMPETENZ

Über 40 qualifizierte Mitarbeitende und ein starkes Netzwerk zusätzlicher Fachleute stehen bereit.

Transparenz

TRANSPARENZ

Individuelle Vertragsgestaltung – die Inhalte sind frühzeitig und klar nachvollziehbar.

Bessere Kontrolle

BESSERE KONTROLLE

Gerade bei Einzelprojekten bringt ein externer Partner zusätzliche Sicherheit für Kommune & Verwaltung.

Ihre Entscheidungshoheit

IHRE ENTSCHEIDUNGSHOHEIT

Qualität und Quantität bleiben bei Ihnen – wir setzen Ihre Vorgaben um, ohne Eigeninteresse.

Projektorientierte Laufzeit

PROJEKTORIENTIERTE LAUFZEIT

Unsere Leistungen richten sich nach Ihrem Bedarf – zeitlich flexibel und projektgerecht abrechenbar.

Maßgeschneidertes Angebot

MAßGESCHNEIDERTES ANGEBOT

Nur was Sie wirklich brauchen – individuell auf den Bedarf Ihrer Kommune abgestimmt.

Rechtssichere Verträge

Rechtssichere Verträge

Unsere Verträge sind abgestimmt mit den bayerischen Staatsministerien und den kommunalen Spitzenverbänden.

Beste Bonität

Beste Bonität

Durch unseren Gesellschafterhintergrund und der engen Verbindung mit der Sparkassengruppe genießen wir ein hohes Ansehen bei den Finanzierungen.

Kostenvorteil Kommune

Kostenvorteil Kommune

Durch die Gestaltungsmöglichkeiten der Erschließungsträgerschaft generieren Sie für Ihre Kommune echte Kostenvorteile.

Bayerngrund erschließt im eigenen Namen

Bayerngrund erschließt im eigenen Namen

Als „echter“ Erschließungsträger erfolgen alle Vergaben und Zahlungsanweisungen auf unseren Namen.

Mit kommunalen Spitzenverbänden

Mit kommunalen Spitzenverbänden

Durch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in unserem Fachbeirat sind wir immer am Puls der Zeit.

Der Bestseller

Der Bestseller

Gut 300 durchgeführte Erschließungsträgerschaften im ganzen Freistaat sprechen für sich.

§ 11 BauGB

§ 11 BauGB

Der Gesetzgeber öffnet Ihnen die Türen für unsere Beauftragung.

Umfangreiche Praxiserfahrung

Umfangreiche Praxiserfahrung

Durch über 40 Jahre Projektbegleitung in Bayern können wir auf einen großen Fundus an Erfahrungswerten zurückgreifen. Nutzen Sie diesen Schatz.

Ihre Berater

Unsere Repräsentanten beraten Sie sehr gerne persönlich und bieten maßgeschneiderte Lösungen an.

Thomas Mörl

Abteilungsleiter Akquisition & Marketing,
Repräsentant für Schwaben & Mittelfranken
Tel.: 089/12 41 471-22
Mobil: 0171/22 904 19

Markus Hofmann

Repräsentant
für Oberpfalz & Niederbayern
Tel.: 0911/14 691-306
Mobil: 0151/29 607 463

Elisabeth Peußner

Repräsentantin
für Oberbayern
Tel.: 089/12 41 471-13
Mobil: 0151/55 666 457

Matthias Henfling

Repräsentant (im Auftrag)
für Oberfranken & Unterfranken
Tel.: 089/12 41 471-17
Mobil: 0151/72 713 445

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